AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen EVENTSTUFF Dirk Fröhlich


  • 1 Geltung der Bedingungen
  1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen EVENTSTUFF Dirk Fröhlich und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Die Angebote von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich und Auskünfte auf Anfragen des Kunden, sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.

Bei individuellen Angeboten ist EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden.

 

  1. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung durch EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, verbindlich zustande.

 

  • 3 Preise und Kosten
  1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung EVENTSTUFF Dirk Fröhlich.

 

  1. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich aus, ist auf der Internetseite www.eventstuff.de veröffentlicht und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.

 

  1. Sämtliche ausgewiesene Mietpreise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an der Lager des EVENTSTUFF Dirk Fröhlich. Serviceleistungen sind ggf. gesondert in der Preisliste ausgewiesen oder werden speziell für einen Auftrag kalkuliert.

 

  1. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) werden von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich zusätzlich berechnet. Sollten diese Leistungen erbracht werden, sind diese vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

 

  1. Die in der Preisliste unter Service genannten Kosten umfassen folgende Leistungen:

+ Ausladen der Materials aus dem LKW

+ Rollen des Materials (ebenerdig) zum Aufbauort

+ (ggf. auspacken) einmaliger Aufbau sowie einmalige Platzierung

+ Abbau, (ggf. einpacken) zurück rollen zum LKW

+ Beladung in den LKW

 

Dabei gilt folgendes:

  1. Vom LKW bis zum Platzierungsort muss das Material behinderungsfrei

ebenerdig gerollt werden können. Geeignete Frachtaufzüge sind möglich

  1. Die Rollstrecke vom LKW bis zum Aufbauort muss in einem normalen Schritttempo innerhalb von 2 Minuten erreichbar sein.
  2. Der Auf- und Abbau ist ohne Zeitdruck möglich
  3. Der Aufbauort ist frei von Behinderungen jeglicher Art (z.B. Material der Techniker, Handwerker, etc.)

Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt werden, müssen entsprechend eigene Helfer gestellt oder fremde hinzu gebucht werden.

Die Verpackungsmaterialien müssen vor Ort zwischengelagert werden können, anderenfalls muss vorher eine andere Lösung vereinbart werden

 

  1. Evtl. Kosten (Preise siehe §3 Abs. 8a) aufgrund von Wartezeiten die nicht von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich verursacht worden sind, müssen vom Kunden getragen werden. Dies gilt insbesondere auch für:

– fehlende, kompetente Ansprechpartner auf Kundenseite

– nicht fertig gewordene andere Gewerke

– Proben, behördliche Auflagen, Änderungen von Ablauf- oder Stellplänen

– fehlende oder unzureichende Anlieferungsmöglichkeiten

Wartezeiten von bis zu 15 Minuten werden nicht berechnet.

 

  1. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen werden von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, gemäß vorstehender Ziffern- ebenerdige Tätigkeiten vorausgesetzt – nach Aufwand auf folgender Grundlage berechnet:
  2. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangene 30 Minuten € 18,00 je Person zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt insbesondere auch für Umbauten.
  3. Wird der Transport von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich durchgeführt, werden je Entfernungskilometer € 0,95 und pro Mitarbeiter € 18,00 pro angefangene 30 Minute berechnet.
  4. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Fahrzeuganmietungen, Parkgebühren, Fährentgelte, Liftkosten, Flugkosten, Übernachtungskosten und Spesen bei großer Entfernung etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen € 75,00 übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden

  • 4 Zahlungsmodalitäten
  1. EVENTSTUFF Dirk Fröhlich ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.

 

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind. Die Mietsicherheit ist drei Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig.

 

  1. EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind. (Zurückbehaltungsrecht). Dadurch entstehende Mehrkosten und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

  1. Nach Auftragsdurchführung erstellt EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. EVENTSTUFF Dirk Fröhlich ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrechnung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

 

  1. EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren. Dies gilt insbesondere für Schäden am Material

 

 

  • 5 Mietbedingungen
  1. Der Kunde hat EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.

 

  1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei EVENTSTUFF Dirk Fröhlich über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.

 

  1. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.

 

  1. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt der Kunde die Kosten; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten. Schäden sind in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach der Erstellung der Rechnung vollständig zu begleichen.

Sollte eine Versicherung des Kunden oder des Schädigers den Schaden prüfen bzw. regulieren, hat dies keinerlei aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Frist zur Schadensbegleichung.

 

  1. Die von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich gemachten Angaben zu den technischen Daten sind cirka-Angaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

  1. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.

 

  1. Jegliche Haftung von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.

 

  1. EVENTSTUFF Dirk Fröhlich ist zu Teillieferungen und Teilleistungen, wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

 

  1. Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle lebensmittelrechtlichen Bedingungen und sonstigen behördlichen Auflagen eingehalten werden. Die Kontrolle obliegt allein ihm.

  • 6 Kündigungsmöglichkeiten
  1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten:
  2. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 25% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
    b. Bei Kündigung bis 7 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
    c. Bei Kündigung ab dem 4. Tag vorher ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.

Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

 

  1. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, auch ohne vorherige Anmahnung oder Androhung berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggfs. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

 


  • 7 Bedingungen für den Kauf des Verbrauchsmaterials
  1. Verbrauchsmaterial darf nur bei EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, bezogen werden und auch nur solches verwendet werden. Ist die Verpackungseinheit geöffnet bzw. beschädigt, ist sie von der Rückgabe ausgeschlossen. Es ist allein Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass ihm ausreichend Verbrauchsmaterial zur Verfügung steht.

 

 

  • 8 Lieferungen und Leistungszeit
  1. Die Waren sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.30 bis 17:30 Uhr am Lager abzuholen bzw. abzuliefern.

 

  1. Bei Anlieferung und Abholung durch EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, an einem dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch EVENTSTUFF Dirk Fröhlich. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.

 

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.

 

  1. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich

 

  1. Die Leistungen Transport bzw. Lieferung beinhaltet den reinen Transport vom Lager zum Lieferort und ggf. zurück. Auch die Be- und Entladung am Lager von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich ist in der Leistung enthalten. Die Verladearbeiten am Anlieferungsort ist nicht in dieser Leistung enthalten, kann auf Wunsch jedoch hinzugebucht werden.

 

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

 


  • 9 Transportgefahr

Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.

 

 

  • 10 Gewährleistung

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggf. unverzüglich anzuzeigen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

 

  1. Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, nach eigener Wahl das Material reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.

 

  1. Eine weitergehende Haftung von EVENTSTUFF Dirk Fröhlich ist ausgeschlossen.

 

  1. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort, als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat der Kunde EVENTSTUFF Dirk Fröhlich, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.

 

  1. Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Mietgegenstände baulich verändern. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.

 

  1. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der EVENTSTUFF Dirk Fröhlich.

 


  • 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  1. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
    im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.